Coccius - Träger der Jugendhilfe

Für Jugendämter

Das Jugendamt verhilft Eltern bzw. Personensorgeberechtigten zu ihrem gesetzlich verankertem Recht auf Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII).

Die Aufgabe besteht nicht nur darin, zu beraten, zu betreuen und Leistungen zu gewähren, sondern auch über das Wohl des Kindes zu wachen. Dieser Auftrag ist in § 37 SGB VIII Absatz 3 geregelt: Das Jugendamt soll den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechend an Ort und Stelle überprüfen, ob die Pflegeperson eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Erziehung gewährleistet.

 

 

Um dieser Aufgabe zu genügen hilft der vorgeschriebene Hilfeplan. Er ist ein wichtiges Instrument zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion des Jugendamtes: Hier werden alle Vereinbarungen und Entwicklungen festgehalten und in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben. Für uns verdeutlicht der Hilfeplan das Heranwachsen des jungen Menschen als Prozess, in dem alle Beteiligten eine Rolle in einem Team spielen. Wir achten stets auf konstruktive Auseinandersetzung, das ist unser Anspruch. Gemeinsam werden der zeitliche Rahmen und einzelne Verantwortungsbereiche festgelegt, wobei der tatsächliche Verlauf der Maßnahme dem individuellen Bedarf angepasst wird. Diese Flexibilität, das engmaschige Informationsnetz unserer Abteilungen und die ganzheitliche Betrachtung sichern die Zielerreichung.