Fallbeispiele Mädchengruppe
Fallbeispiel aus der Mädchenwohngruppe
Die 15-jährige Aysha lebt zusammen mit ihren Eltern und zwei behinderten Geschwistern in sehr beengten Wohn- verhältnissen.
Nachdem sie eine Schule für schwer erziehbare Kinder schon seit längerem verlassen hat, nimmt sie derzeit an keinem Unterricht teil. Ayshas größere Schwester ist ebenfalls ohne Schulabschluss, seit ihrem 17. Lebensjahr verheiratet und hat bereits drei kleine Kinder.
Die Eltern sind mit der Erziehung und der gesamten familiären Situation völlig überfordert. Der Vater ist den ganzen Tag nicht zu Hause und die Mutter versorgt außer den zwei schwerstbehinderten Geschwister manchmal auch noch ihre Enkel. Aysha muss zwar mithelfen, erfährt aber trotzdem keine Struktur.
Sie wird verhaltensauffällig, begeht Straftaten und konsumiert Drogen. Sie leidet an Bulimie und unter einem gewalttätigen Freund, den sie jedoch aus Angst nicht verlässt.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird den Eltern entzogen und dem Jugendamt übertragen. Die am- bulante Hilfe, die zunächst installiert wird, erweist sich als nicht ausreichend.
Ayshas Betreuerin schlägt eine intensive, überschaubare Mädchenwohngruppe mit familiärem Rahmen als die ge- eignete Hilfe vor. Dort sind gute Voraussetzungen für eine Stabilisierung von Alltag und Schule, einen Schul- abschluss und eine Begleitung in die Selbstständigkeit gegeben. Aysha wird in der Mädchenwohngruppe des Jugendhilfeträgers Coccius aufgenommen. Die Zusammenarbeit mit Eltern, Angehörigen und Schulen ist geprägt durch intensive und systemisch begleitete Kontakte.
Fallbeispiel aus dem Betreuten Wohnen für Mädchen
Die 17-jährige Jessica lebt im elterlichen Haushalt. Ihre 3 Geschwister sind alle weit über 30 Jahre alt und haben ihren eigenen Hausstand. Ihre Eltern sind über 60, der Vater ist krebskrank und die Mutter zeigt psychische Auffälligkeiten, z. B. starken Kontrollzwang.
Sie erziehen die „Nachzüglerin“ sehr streng und nach überholten Vorstellungen. Jessica schafft ganz knapp den Hauptschulabschluss und findet auf dem offenen Markt keine Lehrstelle. Das Arbeitsamt bietet ihr mehrere Möglichkeiten zur Berufsfindung sowie durch öffentliche Mittel geförderte Lehrstellen an. Jessica fordert ihre Frei- heit ein, indem sie immer wieder aus dem strengen Elternhaus ausbricht. Dies führt zu heftigen Ausein- andersetzungen und dem Vorwurf der Mutter, Jessicas Verhalten sei schuld am Gesundheitszustand des Vaters. Zudem mischt sich die Mutter immer wieder in die be- ruflichen Angelegenheiten der 17-Jährigen ein. Einmal so heftig, dass Jessica deshalb ihre Stelle verliert.
Jessica sucht immer wieder Hilfe bei der Beratungsstelle des örtlichen Jugendamtes. Eine aufsuchende Familienhilfe wird installiert, das ablehnende Verhalten der Eltern verhindert jedoch eine effektive Zusammen- arbeit.
Die Familiensituation spitzt sich zu und Jessica wendet sich erneut an das Jugendamt. Aufgrund ihres Alters und ihrer relativ gut entwickelten Selbstständigkeit ent- scheidet das Jugendamt, Jessica im Rahmen des Betreuten Wohnens beim Jugendhilfeträger Coccius eine begleitete Verselbstständigung zu ermöglichen. Sie erhält Unterstützung in Fragen der Alltags- und Berufs- gestaltung, bei Verantwortungsübernahme und Krisen- bewältigung. Gleichzeitig bleibt aber genügend Freiraum, damit sie sich altersgerecht entfalten und ihre Persönlichkeit entwickeln kann.
Jessica kommt mit dieser Maßnahme gut zurecht und kann die Hilfestellungen ihrer Betreuerin sehr gut annehmen. Ihrem Engagement hat Jessica auch die geförderte Ausbildungsstelle zu verdanken, bei der sie sich mittlerweile im 2. Lehrjahr befindet.
Kontakt
Sozialpädagogische Projekte Coccius Gbr Adalbert-Stifter-Straße 25 69181 Leimen Telefon: 06224 9733-0 Telefax: 06224 9733-66
